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E-Signatur - ein Kommentar

Was ist eigentlich eine E-Signatur oder qualifizierte Signatur? Was darf ich damit unterschreiben? Wo kann diese angewendet werden und werden dadurch Prozesse effizienter? Diese und weitere Fragen rund um die Digitalisierung kommen immer häufiger. Wir antworten Ihnen in diesem Beitrag auf diese Fragen und geben einen kleinen Ausblick.

Zuerst einmal muss zwischen den unterschiedlichen Signaturformen unterschieden werden, da diese sich hinsichtlich der Anforderungen an die technische und gesetzliche Umsetzung unterscheiden.

Die qualifizierte Signatur „ersetzt die handschriftliche Unterschrift in der digitalen Welt". Sie ist genauso rechtwirksam und dabei deutlich effizienter als die analoge Unterschrift. Bei finpair haben wir diese allerdings bisher nicht implementiert – wieso? Um diesen Effizienzgewinn zu erreichen muss die digitale Signatur zunächst von allen Parteien anerkannt bzw. akzeptiert werden. Ansonsten müssen die Dokumente parallel auf dem analogen Weg unterzeichnet werden und der mögliche Effizienzgewinn kehrt sich in einem Mehraufwand um. Vorallem für die Investoren stellt die Akzeptanz elektronischer Signaturen heute noch eine Herausforderung dar. 

electronic signature 2


Wer eine qualifizierte Unterschrift erstellen möchte, muss hierfür einen vertrauenswürdigen Drittanbieter nutzen u.a. wird dies durch die Bundesdruckerei gestellt. Dieser gewährleistet unter anderem, dass die Unterschriftsträger legitimiert sind und sorgt dafür, dass die Unterschriften nicht gefälscht werden können. Bei dieser Art wird die Unterschrift des zu unterzeichnenden Dokuments mit Hilfe des privaten Schlüssels des Unterzeichners kryptographisch signiert. Die so entstandene digitale Signatur lässt sich mittels eines eindeutigen öffentlichen Schlüssels verifizieren. Der vertrauenswürdige Drittanbieter versichert dem Empfänger des Dokuments die Zugehörigkeit des öffentlichen Schlüssels zum privaten Schlüssel des Senders und damit dessen Identität zu.

Außerdem bietet sie die Möglichkeit die Integrität eines Dokumentes zu prüfen. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gemäß BGB § 126 gleichgestellt und kann daher für z.B. den Darlehensvertrag und andere rechtsverbindliche Verträge genutzt werden.

Für viele Schritte im Schuldscheinprozess wird eine rechtsverbindliche Unterschrift jedoch nicht benötigt, sondern es reicht eine einfache digitale Signatur. Für diese Art von Signatur gibt es keine Anforderungen an den Identitätsnachweis. Hierbei gibt es aber auch keine Möglichkeit die Echtheit zu überprüfen. Diese Art von Unterschrift kann z.B. ein Scan der Unterschrift sein.

Digitale Firmorder 1

Auf finpair haben wir uns bewusst entschieden die einfache digitale Signatur nicht zu nutzen und stattdessen rechtsverbindliche Schritte wie z.B. die digitale Firm-Order oder die Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung über digitale Prozesse darzustellen. Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen. Als rechtliche Grundlage dient hierfür u.a. der Rahmenvereinbarung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir möchten Ihnen eine einfache, effiziente, digitale Lösung bieten. Daher sind wir fortlaufend dabei für Sie Features mit Mehrwerten zu entwickeln. Eine technische Lösung für die Abbildung von rechtsverbindlichen Unterschriften gehört dazu, allerdings benötigt diese Zeit und auch Rücksprache mit Ihnen. Teilen Sie uns gerne mit, was Sie bereits nutzen oder perspektivisch nutzen werden oder haben Sie gar kein Interesse an so einer Lösung? Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

Schuldschein, Plattform, Digital

Ein Markt im Umbruch

Nahezu jede Schuldschein-Emission wird inzwischen über digitale Plattformen abgewickelt. Die direkte Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern auf unserer Plattform und die datengetriebene digitale Unterstützung im gesamten Prozess ist heute nicht mehr wegzudenken.

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